Musterfälle

Walter hat wieder Perspektiven.
Dank uns kam auch seine Unfallversicherung nicht vom Weg ab.

Walter macht sich nach einem langen Arbeitstag auf den Heimweg. Als er die Strasse auf einem Fussgängerstreifen überquert, übersieht ihn ein Autolenker und fährt ihn an. Walter wird schwer verletzt.

Nach knapp einem Jahr kann Walter seiner Arbeit wieder vollständig nachgehen. Auch die Heilbehandlung ist abgeschlossen. Die Unfallversicherung seines Arbeitgebers kommt für die Spital- und Arztkosten auf und deckt den entstandenen Lohnausfall – Ausgaben von insgesamt CHF 61'322.30.

Die Haftpflichtversicherung des Autofahrers will anfänglich nur 60 Prozent der Kosten zurückzahlen. Ihr Argument: Walter sei am Unfall mitschuldig, weil er den Fussgängerstreifen überraschend betreten habe.

Durch mehrfaches Verhandeln und Argumentieren mit Gesetzesvorschriften und Gerichtsentscheiden gelingt es uns, diesen Einwand zu beseitigen und die vollständigen Aufwendungen der Unfallversicherung von der Haftpflichtversicherung zurückzuerhalten.

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