Kanton

Unsere Leistungen für Kantone.

Aufgrund der dualen Spitalfinanzierung (KVG) müssen Sie sich als Kanton auch an Unfallleistungen beteiligen. Wie es zum Unfall kam und ob Dritte daran beteiligt waren, ist Sache der Ermittlungen – unserer Ermittlungen. Wir klären für Sie die Umstände ab, ermitteln den oder die Haftpflichtige(n) und stellen die möglichen Rückforderungen.

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