Sandra macht wieder Luftsprünge.
Dank uns freut sich auch ihre Krankenkasse.
Zusammen mit ihren Kindergartenfreundinnen spielt Sandra im Park gleich neben ihrem Zuhause. Ein Hund nähert sich ihnen. Er fühlt sich von den Kindern provoziert und beisst Sandra mehrmals.
Als die Hundehalterin eingreift, ist Sandra bereits schwer verletzt. Sie wird ins nahegelegene Spital eingeliefert, später ins Kinderspital verlegt. Nach einer mehrmonatigen Behandlung heilen die Verletzungen bis auf eine kleine Narbe fast vollständig aus. Die Krankenkasse als Unfallversicherer von Sandra übernimmt die Kosten von insgesamt CHF 28'083.—.
Diesen Betrag stellen wir der Privathaftpflichtversicherung der Tierhalterin in Rechnung, die anfänglich nicht dafür aufkommen will. Ihre Begründung: Für die Tierhalterin bestehe keine Haftung, weil sie ihrer Aufsichtspflicht ausreichend nachgekommen sei. Zudem wurde angebracht, dass Sandras Eltern nicht im Park anwesend waren.
Wir konnten der Haftpflichtversicherung aufzeigen, dass die Tierhalterin der kommunalen Leinentragpflicht im Park nicht nachgekommen ist. Auch können die Eltern nicht beschuldigt werden, wenn sie ihr Kind für ein paar Minuten auf dem nahe gelegenen Spielplatz wenig beaufsichtigt lassen. Unsere Argumente überzeugten: Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die gesamten Kosten der Krankenkasse.