
Gertrud kam wieder auf die Beine.
Dank uns blieb auch der Kanton standfest.
Gertrud ist mit dem Bus unterwegs ins Altersturnen. Da bei ihrer Haltestelle immer Schüler zu früh in den Bus drängen, steht sie vorher auf und geht Richtung Tür. Plötzlich muss der Chauffeur hart bremsen, weil ein Mädchen unvermittelt auf die Strasse gerannt ist. Gertrud stürzt und bricht sich den Oberschenkel.
Im Spital wird Gertrud drei Wochen stationär behandelt, ehe die Heilung einigermassen zufriedenstellend verläuft. Für diesen Spitalaufenthalt übernimmt Gertruds Wohnkanton im Rahmen der Spitalfinanzierung Leistungen von CHF 12'768.-.
Auch wenn der Chauffeur keinen Fehler gemacht hat, haften die Verkehrsbetriebe für dieses Ereignis. Deshalb fordern wir die Aufwendungen des Kantons bei der Haftpflichtversicherung zurück. Diese lehnt die Forderung vorerst mit der Begründung ab, dass die Ursache des Unfalls nicht der Bus sei, sondern die Person, welche überraschend die Strasse betreten habe. Wir intervenieren, woraufhin die Haftpflichtversicherung nur 50 Prozent der Kosten zurückerstatten will. Ihr Argument: Gertrud hätte bis zum Halt des Busses sitzen bleiben sollen. Wir können die Versicherung überzeugen, dass dies an der besagten Haltestelle nicht möglich ist. Die Auslagen des Kantons werden schliesslich von der Versicherung vollumfänglich zurückerstattet.