Musterfälle

Luigi kann wieder lächeln.
Dank uns auch seine Krankenkasse.

In einer Pizzeria geniesst Luigi einen schönen Abend mit Freunden. Herzhaft beisst er in sein Stück Rucolapizza – und auf einen kleinen Stein. Ein Stück seines Zahns bricht ab. Luigi informiert den Kellner.

Die Krankenversicherung von Luigi übernimmt die zahnärztliche Versorgung über CHF 4'511.45. Da ein Stein in der Pizza als Produktmangel gilt, fordern wir diese Kosten bei der Haftpflichtversicherung des Restaurants ein.

Wir fragen beim Restaurant nach dem Namen der zuständigen Versicherung – erhalten jedoch keine Antwort. Erst nachdem wir dem Restaurant die Rückforderung zustellen, reagiert deren Haftpflichtversicherung. Diese will jedoch keine Leistungen erbringen, weil ein Produktmangel nicht nachgewiesen sei. Wir gehen der Sache nach und machen mehrere Gäste ausfindig, die den Vorfall bestätigen. Daraufhin argumentiert die Haftpflichtversicherung, dass der Stein nur durch den Rucola in die Pizza gelangen konnte – der Rucolalieferant müsse haften. Dieser streitet die Fehlerhaftigkeit seiner Lieferung ab. Seine Erklärung: Der Stein könne auch bei der Zubereitung in die Pizza gelangt sein. Nach nochmaligem Argumentieren unsererseits erklärt sich die Haftpflichtversicherung der Pizzeria bereit, die Kosten zu übernehmen.

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